Antrag

14. April 2024

Bezahlen, um sehen zu können? – Nein, danke!

Dieser Antrag wurde von uns auf der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2025 gestellt.

Die Versammlung möge beschließen:
Gesetzliche Krankenkassen sollen die Kostenübernahme von Brillengläsern unabhängig vom Grad der Sehstärke und der Hornhautkrümmung komplett übernehmen.
Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Bundesparteitag, Juso Bundeskongress
Begründung
Gut sehen zu können ist nicht für alle Menschen eine Selbstverständlichkeit. Die Sehstärke bestimmt, wie
der gesellschaftliche Alltag aussieht, sei es beispielsweise in sozialen Interaktionen, in der Schule oder
der Uni, und sie sorgt zudem auch für Sicherheit im Straßenverkehr. Dementsprechend sind Sehhilfen für
Sehbeeinträchtigte absolut notwendig, um sich im öffentlichen Raum souverän bewegen zu können.
Um sich diese zu beschaffen, muss man aber oft tief in die Tasche greifen, da der Kauf einer anständigen
und robusten Brille oft mehrere Hundert Euro kosten kann. Dabei machen Brillengläser den Großteil der
Kosten aus. Auch alternative Sehhilfen, wie Kontaktlinsen, generieren hohe laufende Kosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen dafür für Erwachsene, wenn überhaupt, nur einen Zuschuss der
Standardgläser (mineralische Gläser), aber nicht der Brillenfassung vor. Jeglicher Aufpreis der Gläser
(beispielsweise Kunststoffgläser) muss selbst gezahlt werden.
Eine Kostenübernahme kommt aber selten vor, da sie an spezielle Bedingungen gebunden ist.
Vorausgesetzt muss mindestens einer dieser folgenden Punkte sein:
Kurz- oder Weitsichtigkeit auf mindestens einem Auge von mehr als 6 Dioptrien
Eine Hornhautverkrümmung, die mehr als 4 Dioptrien beträgt
Eine maximale Sehfähigkeit von 30% trotz Sehhilfen
Für Kontaktlinsen kommen folgende Bedingungen hinzu:
eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 8,0 Dioptrien
bestimmte Formen der Hornhautverkrümmung
Medizinische Notwendigkeit
Anhand dieser Voraussetzungen sieht man deutlich, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur dann
eingreifen, wenn bereits eine starke Sehbeeinträchtigung vorhanden ist. Um zu veranschaulichen, wie
schwerwiegend 6 Dioptrien beeinflussen können: mit einer Kurzsichtigkeit von -6 Dioptrien kann man nur
im Bereich bis zu 16 cm scharf sehen, was einer Sehleistung von 0,024% entspräche.
Sehen zu können bedeutet für alle, am gesellschaftlichen Leben ohne Einschränkungen teilhaben zu
können. Dies darf niemandem aus finanziellen Gründen und “unzureichender medizinischer
Notwendigkeit” abgesprochen werden.

Wir fordern daher, dass gesetzliche Krankenkassen die Kostenübernahme von Brillengläsern unabhängig
vom Grad der Sehstärke und der Hornhautkrümmung komplett übernehmen sollen.


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